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Dr. Andreas Schockenhoff (CDU)

Anrede,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie sich kritisch zum geplanten Sparpaket der Bundesregierung äußern.

Derzeit gehen einige Schreiben bei mir ein, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Vor allem die Frage nach der sozialen (Un-)Gerechtigkeit, die Sie ja auch aufwerfen, steht dabei immer wieder im Vordergrund. Natürlich bin ich mir bewusst, dass der rigorose Sparkurs der Regierung Härten mit sich bringt und einige Bürger schwer trifft. Andererseits möchte ich an dieser Stelle ganz deutlich machen, dass wir gerade nicht an „echten“ Sozialleistungen wie Hartz IV oder dem Kindergeld gespart haben. Das war nicht nur mir persönlich sehr wichtig, sondern eines der Kernanliegen beim Sparen. Dieser Umstand lässt sich aber nicht medienwirksam verkaufen – und wird dementsprechend nicht betont.

Hinzu kommt, das wir trotz der Sparmaßnahmen in Bildung – und damit in die Zukunft der kommenden Generationen – investieren. Auch das halte ich für wichtig und erwähnenswert, wobei auch hier das oben gesagte gilt.

Gespart wird im Ergebnis bei drei Posten: den Eingliederungszuschüssen, dem Elterngeld für Langzeitarbeitslose sowie den Rentenbeiträgen für Langezeitarbeitslose.

Lassen mich hierzu Folgendes anmerken:

1. Bei den Eingliederungszuschüssen ist uns in der Vergangenheit häufig von Qualifizierungsmaßnahmen der Arbeitsagenturen berichtet wurden, die von ihrem Maßnahmenprofil nicht auf den Arbeitslosen zugeschnitten waren. In Folge dessen passierte es nicht selten, dass der erhoffte Erfolg – die Wiedereingliederung des Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt- ausblieb. Letztlich blieb dem Arbeitssuchenden eine für ihn wenig sinnvolle Weiterbildung und für den Steuerzahler ein Kostenberg. Dies soll sich in Zukunft ändern, indem wir den Behörden ermöglichen, zielgenauer vorzugehen und ausgestalten. Die Agenturen vor Ort werden stärker in die Verantwortung genommen und der einzelnen Behörde größere Ermessensspielräum zugestanden. Sie soll sich mit dem Kunden auseinandersetzen und passgenaue, sinnvolle Weiterbildungen ermöglichen.

2. Die Sparmaßnahme beim Elterngeld stellt für mich die schwierigste Entscheidung dar. Hier hat mich letztlich überzeigt, dass das Elterngeld eine Lohnersatzfunktion hat - und somit keine Sozialleistung im klassischen Sinne ist. Denn das Elterngeld dient allein dazu, den mit der Erziehung beschäftigten Elternteil, der nun ja nicht arbeiten kann, zu „entlohnen“ und soll damit letztlich zu einer höheren Familienfreundlichkeit beitragen. So hart dies nun klingt: Bei Langzeitarbeitslosen wird dies bereits über das Arbeitslosengeld abgegolten.

Für Langzeitarbeitslose bleibt es aber weiter dabei, dass die Regelsätze und Kindergeld bezogen werden. Ich weiß, dass Hartz VI-Empfängern das Elterngeld schmerzlich fehlen wird. Jedoch bitte ich Sie zu bedenken, dass es heute vielen arbeitenden Familien schwer fällt, auf Beträge von 1.800-2000 Euro (dies ist der selbe Betrag, den eine 4-köpfige Hartz IV-Familie monatlich erhalten kann)zu kommen. Um zumindest diesen Familien weiterhin das Elterngeld zur Verfügung stellen zu können, war die Sparmaßnahme unumgänglich.

3. Nun möchte ich kurz auf die Einsparung im Bereich der Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose eingehen. Hinter dieser Regelung steckt, dass die Kommunen bisher die Einzahlungen in die Rentenkasse für Arbeitslose übernommen haben. Dies geschah unabhängig davon, ob diese Personen später wieder im Arbeitsmarkt integriert wurden oder nicht. D.h. wir als Steuerzahler haben den Personen, die keine Arbeit hatten, bisher die Rente finanziert. Und zwar unabhängig davon, ob diese Menschen bis zur Rente oder nur einige Monate arbeitslos waren.

Mit den im Sparpaket festgeschriebenen Änderungen wollen wir daher bewirken, dass in dem Fall, in dem ein Langzeitarbeitsloser wieder Arbeit findet, er für seine Rente selbst aufkommt. Denn wie beschrieben ist bisher in einem solchen Fall die Kommune (bzw. der Steuerzahler) eingesprungen. Wer aber in der Lage ist, sich durch eine Tätigkeit eine eigene Rente zu verdienen, soll dies zukünftig tun. Ohne Hilfe des Steuerzahlers.

Ich sage Ihnen ganz offen, dass auch ich nicht unbedingt damit zufrieden bin, dass wir am Spitzensteuersatz nichts verändern. Dabei geht es mir nicht nur darum, das richtige Signal und zu setzen und die soziale Balance zu halten. Sondern vielmehr, um dringend notwendige Steuererleichterungen für diese Mittelschicht und junge Familien zu ermöglichen, insbesondere durch den Abbau der „kalten Progression“.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schockenhoff, MdB